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Zunehmend an Bedeutung gewinnen in den letzten Jahren nicht nur die Streitigkeiten zwischen Nachbarn untereinander, sondern auch Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter. Häufige Ursache des Übels sind dann vertraglich zugesicherte, aber nicht vorhandene Eigenschaften der Wohnung oder des Hauses.

Nicht selten kommt es auch vor, dass z. B. die Heizung nicht mehr funktioniert und der Vermieter sich oft wochenlang nicht darum kümmert, auch wenn er längst von den Umständen Kenntnis hat.

In einem solchen Fall sehen Mieter die einzige Chance, ihr Recht durchzusetzen darin, die Miete zu kürzen. Man spricht dann von einer Mietminderung, die jedem Mieter auch rechtlich zusteht. Allerdings kann man nicht einfach so die Miete kürzen, sondern muss dies dem Vermieter bereits vorab ankündigen und ihm angemessene Fristen setzen, um die vorhandenen Mängel zu beheben. Wie hoch die Minderung ausfallen darf, hängt dabei immer von dem jeweiligen Mangel an der Wohnung ab. Sinnvoll ist es deshalb, sich vor der Mietminderung zu informieren.

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